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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13   

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https://dejure.org/2015,104604
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13 (https://dejure.org/2015,104604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 1 KR 392/13 (https://dejure.org/2015,104604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 1 KR 392/13 (https://dejure.org/2015,104604)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BSG, wonach auch nach der Neuregelung der Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und den Leistungserbringern zum 1. Januar 2000 die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser gegen die Krankenkassen für die Behandlung von Versicherten einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 12/06 R Rdnr. 25 m.w.N. - Juris).
  • SG Mainz, 24.06.2014 - S 3 KR 518/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsforderungen von Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13
    Die Klägerin verweist auf weitere Entscheidungen des SG Hamburg vom 15. Oktober 2014 - S 28 KR 1358/13 und des SG Mainz vom 24. Juni 2014 - S 3 KR 518/11.
  • SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08

    Niederländische Versand- und Internetapotheke muss gewährten Rabatt an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13
    "Regelmäßige Verjährungsfrist" i.S. des § 199 Abs. 1 BGB sei für Ansprüche auf Rechtsbeziehungen i.S. des § 69 SGB V die Frist von vier Jahren (SG Aachen, Urteil vom 29. Juni 2010, S 13 KR 136/08).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13
    Die Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein so genannter Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R Rdnr. 10 m.w.N. - Juris).
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 KR 392/13
    Hilfsweise bezieht sie sich bezüglich der eingetretenen Verjährung auf die Entscheidung des BSG vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 32/04 R.
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